Gem. EU-Verordnung Nr. 2017/1237 vom 7. Juli 2017 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 ist die Abgabe von unverarbeiteten bitteren Aprikosenkernen zum Verzehr untersagt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir die gemahlenen Aprikosenkerne NICHT für den menschlichen Verzehr anbieten, sondern ausschließlich als Badezusatz, um im bitter duftenden Aroma zu baden.